- Ort und Datum : Ulm, 20. Dezember 2024

Der Zoll warnt kurz vor dem Jahreswechsel vor dem Kauf und der Verwendung von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung. Diese sind meist ungeprüft, nicht zugelassen und können im schlimmsten Fall zu schweren Verletzungen führen. Oft fehlt die CE-Kennzeichnung oder ist gefälscht.
Zudem ist die Einfuhr derartiger Böller - egal ob via Post oder persönlich - verboten. Der Zoll wird in den kommenden Wochen verstärkt im Dreiländereck zu Österreich und der Schweiz kontrollieren.
Bereits gestern haben Beamte in einem Lindauer Paketshop mehrere Dutzend illegale Böller in einer Postsendung aus Polen gefunden und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetzes gegen die Empfängerin eingeleitet.