Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll am Flughafen Hamburg verhindert Medikamentenschmuggel

Strafverfahren gegen Reisenden eingeleitet

Sichergestellte Medikamente

Den Schmuggel von mehr als 6.100 Tabletten, Kapseln und medizinischen Spraydosen haben Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Itzehoe am Flughafen Hamburg am 16. Januar 2023 verhindert.

Ein aus Afrika einreisender Mann wurde beim Verlassen des grünen Kanals mit seinem Reisegepäck und zwei Kartons einer Kontrolle unterzogen. Beim Röntgen der Kartons waren die Blisterpackungen der Tabletten bereits zu erkennen.

Nach dem Öffnen der Kartons wurden dann unter anderem 2.500 Antibiotikatabletten mit verschiedenen Wirkstoffen sowie Abführmittel, Verhütungsmittel und Antirheumatika festgestellt.

Röntgenbild des Reisegepäcks

Aufgrund der Menge an Arzneimitteln ging der Zoll davon aus, dass diese zum Verkauf bestimmt gewesen sein könnten. Die dafür notwendigen Genehmigungen konnte der Reisende nicht vorlegen.

Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg durch das Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Kiel - geführt.

Zusatzinformation

Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel nur in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden.

Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurückverbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen beziehungsweise registriert sind.

Arzneimittel, die in Deutschland vermarktet werden sollen, bedürfen hierzu grundsätzlich einer behördlichen Genehmigung in Form einer Zulassung durch die zuständige Bundesoberbehörde (für Humanarzneimittel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beziehungsweise das Paul-Ehrlich-Institut) oder durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft beziehungsweise den Rat der Europäischen Union.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen