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Smartphones nicht beim Zoll angemeldet

Zöllner finden bei mehreren Zugreisenden nicht angemeldete Smartphones und erheben fällige Einfuhrumsatzsteuer

Mitte Februar 2023 reisten zwei männliche Staatsangehörige, 28 und 25 Jahre alt, mit dem Zug aus der Schweiz kommend nach Deutschland ein. Auf Höhe Schliengen wurden die Reisenden durch Zollbeamte kontrolliert - sie meldeten keinerlei Waren an. Sie wären auf dem Weg zu ihren Zweitwohnsitzen in Berlin.

In der Umhängetasche des 28-Jährigen fanden die Zöllner ein neues, originalverpacktes Smartphone sowie den Fahrzeugbrief eines Opel Zafira, welcher in zurückliegender Zeit in der Schweiz gekauft und nach Deutschland verbracht worden war, ohne die fälligen Einfuhrabgaben zu bezahlen.

Bei dem 25-Jährigen wurden gleich zwei originalverpackte Smartphones aufgefunden, welche er als Geschenke für seine Frau und sein Kind mitbringen wollte.

Bei dem 28-Jährigen wurden Einfuhrabgaben für das bereits eingeführte Fahrzeug und das Smartphone in Höhe von 1.180 Euro, für seinen 25-Jährigen Mitreisenden Abgaben in Höhe von fast 500 Euro erhoben. Gegen die Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Bezahlen der Strafe durften beide ihre Reise fortsetzen.

In einem anderen Fall reiste Mitte Februar 2023 ein 21-Jähriger im Zug aus der Schweiz kommend nach Deutschland ein. Auf Höhe Bad Bellingen kontrollierte ihn ein Kontrollteam des Hauptzollamts Lörrach. Der Reisende führte kein Gepäck mit sich.

Die Zöllner wunderten sich über den ungewöhnlich ausgebeulten Pullover des Reisenden. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde von ihm verneint. Bei der weiteren Kontrolle kamen insgesamt fünf neue, originalverpackte Smartphones, welche allesamt unter dem Pullover versteckt waren, zum Vorschein.

Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, die Abgaben in Höhe von etwa 550 Euro bezahlte der Mann in bar. Im Anschluss konnte er seine Reise fortsetzen.

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