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Goldschmuggel im Wert von rund 10.000 Euro

Ereignisreicher Tag für den Zoll am Flughafen Paderborn/Lippstadt

Nicht angemeldeter Goldschmuck

Am Freitag , dem 17. März 2023, war trotz oder gerade wegen des großen Streiktags der Flughäfen am Flughafen Paderborn/Lippstadt viel los. Gleich 15 zusätzliche Maschinen landeten und starteten.

So entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld im Laufe des Tages zwei aus Istanbul kommende Personen, die versucht haben, ohne Anmeldung wertvollen Schmuck aus Gold illegal einzuführen.

Eine 73-jährige Frau trug Goldschmuck in Form von Armreifen, Ketten und Goldtalern mit sich. Der Schmuck hatte einen Wert von rund 7.000 Euro. Auch die zweite Person, ein 50-jähriger Mann, führte Goldarmreife im Wert von rund 2.800 Euro mit sich.

Gegen beide Reisenden wurden Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und sämtliche Schmuckstücke als Beweismittel im Strafverfahren sichergestellt.

Es wurde jedoch nicht nur versucht, Schmuck am Zoll vorbeizuführen, auch nicht angemeldetes Bargeld entdeckten die Beamtinnen und Beamten des Zolls. So ertappten die Zöllnerinnen und Zöllner zwei Reisende, die mit jeweils knapp 15.000 Euro im Gepäck in die Türkei fliegen wollten, ohne dieses anzumelden.

Auf beide Personen wartet ein Bußgeldverfahren wegen illegalen Ausführens von Bargeld. Außerdem wurden für Zigaretten und Goldschmuck Einfuhrabgaben von knapp 1.800 Euro vereinnahmt.

Tabakwaren und andere Waren

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende beispielsweise 200 Zigaretten an Tabakwaren und andere Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen.

Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch eine ausdrückliche Zollanmeldung des Reisenden beim Zoll angemeldet werden.

Barmittel

Bei der Ausreise aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land unterliegen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bestimmten Melde- und Anzeigepflichten.

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