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Zoll verhindert Goldschmuggel

Zoll verhindert Goldschmuggel

  • Ort und Datum : Bremen, 30. März 2023

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Volker von Maurich

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Hauptzollamt Bremen

  • StrasseHausnummerKonsul-Smidt-Straße 29
  • PLZOrt28217 Bremen

Am Dienstag, dem 28. März 2023, haben Zöllner am Flughafen Bremen im Gepäck einer 73-Jährigen und ihrer 45-jährigen Tochter nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von über 7.000 Euro aufgefunden.

Die beiden Reisenden kamen von einem Türkeiaufenthalt zurück und durchschritten nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck den grünen Kanal für anmeldefreie Waren. Vom Zoll wurden sie daraufhin zu einer Kontrolle des Reisegepäcks gebeten.

Nachdem bei der Kontrolle bereits in den Koffern Zigaretten und Tabak in einer größeren Menge als die für eine steuerfreie Einfuhr geltende Reisefreimenge vorgefunden worden war, wurde auch der Inhalt der Handtaschen der beiden Frauen in Augenschein genommen.

Hier fanden die Zöllner diverse Ringe, Ketten und Anhänger aus Gold. Teilweise soll es sich um älteren Schmuck handeln, teilweise wurde alter Schmuck in der Türkei gegen neuen Schmuck eingetauscht, gaben die Reisenden an. Einen Nachweis konnten sie jedoch nicht vorlegen.

Noch vor Ort wurde gegen die Frauen ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Die fälligen Steuern in einer Gesamthöhe von über 1.500 Euro konnten die beiden Frauen vor Ort nicht begleichen. Der Schmuck wurde daher bis zur Entrichtung der Einfuhrabgaben als Sicherheit einbehalten.

"Sobald Reisende die Reisefreimenge überschritten haben oder nicht genau wissen, ob sie sich noch innerhalb der Reisefreimenge befinden, müssen sie nach ihrer Ankunft am Flughafen den roten Kanal für anmeldepflichtige Waren nutzen", erläuterte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen.

"Sie zahlen dann lediglich die durch die Einfuhr entstandenen Steuern, vermeiden aber ein Steuerstrafverfahren und den damit verbundenen Ärger", fuhr Tödter fort und gab noch einen wichtigen Tipp: "Sollten Sie einmal mit wertvollen Waren wie Schmuck in Staaten außerhalb der EU reisen, dann melden Sie diese Waren vor ihrer Ausreise beim Zoll an. Sie erhalten dann ein Dokument, dass sie bei ihrer Rückkehr den Zoll präsentieren können und vermeiden so, für diese Waren Steuern zahlen zu müssen."

Zusatzinformation

Reisende können sich auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen" über die gültigen Reisefreimengen und das Anmeldeverfahren sowie über in der EU unerlaubte Waren informieren.

Reisefreimengen

Zudem informiert darüber die App "Zoll und Reise", die Sie kostenfrei auf Ihr Smartphone laden können.

App "Zoll und Reise"

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