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Ohne Kennzeichnung und falsch angemeldet

Ohne Kennzeichnung und falsch angemeldet

  • Ort und Datum : Ulm, 23. Juni 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Ulm

  • StrasseHausnummerMagirusstraße 39/2
  • PLZOrt89077 Ulm

Beamte des Zollamts Ulm-Donautal stoppten jüngst die Ausfuhr von Gummiabfall in die Türkei. Laut Zollunterlagen sollte der Lkw Kunststoffteile enthalten, eine Beschau der Ware machte die Zöllner aber stutzig. In den 31 geladenen Gitterboxen befanden sich 20 Tonnen übelriechende zerrissene und verschmolzene Gummiabfälle.

Für Abfalltransporte allerdings gelten besondere Vorschriften. Sie müssen fachmännisch verpackt, transportiert sowie gekennzeichnet und die Ausfuhr auch entsprechend als Abfall angemeldet sein. Auch ist die Ausfuhr in bestimmte Länder nicht erlaubt.

Die Beamten informierten die zuständige Fachbehörde für Umwelt und gaben den Fall für weitere Ermittlungen an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm ab. Der Anmelder muss nun für einen fachmännischen Rücktransport mit Transportgenehmigung und fachmännischer Lagerung der Ware sorgen.

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