- Ort und Datum : Lörrach, 23. August 2023
Anfang August 2023 konnte beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn im Rahmen einer zollrechtlichen Abfertigung ein Betrag von mehr als 4.800 Euro von einem türkischen Speditionsunternehmen gepfändet werden. Das Fuhrunternehmen war vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (kurz BALM) mit einem Bußgeld in Höhe der Summe belegt und zur Vollstreckung auch bei den Grenzkontrollbehörden ausgeschrieben worden, weil die Zahlung ausblieb.
Bereits schon vor längerer Zeit hatte eine Kontrolleinheit des BALM bei der Überprüfung eines Lkws des betreffenden Unternehmens festgestellt, dass der Dateninhalt des Fahrtenschreibers nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zur Speicherung in seinem Betrieb heruntergeladen worden war.
Die Überprüfung der Daten liefern Informationen zu den mit den Fahrzeugen gefahrenen Strecken und geben Aufschluss über die Einhaltung der Ruhezeiten des Fahrers, welche ihm aus Gründen des Arbeitsschutzes zustehen. Ein Verstoß hiergegen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Abfertigungsbeamte beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn jedenfalls hatte das offene Bußgeld erkannt und den Fahrer in die Pflicht genommen. Idealerweise konnte dieser den Betrag vollständig entrichten.