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Zoll pfändet über 4.800 Euro von türkischem Transportunternehmen

Zoll pfändet über 4.800 Euro von türkischem Transportunternehmen

  • Ort und Datum : Lörrach, 23. August 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach

  • StrasseHausnummerMozartstraße 32
  • PLZOrt79539 Lörrach

Anfang August 2023 konnte beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn im Rahmen einer zollrechtlichen Abfertigung ein Betrag von mehr als 4.800 Euro von einem türkischen Speditionsunternehmen gepfändet werden. Das Fuhrunternehmen war vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (kurz BALM) mit einem Bußgeld in Höhe der Summe belegt und zur Vollstreckung auch bei den Grenzkontrollbehörden ausgeschrieben worden, weil die Zahlung ausblieb.

Bereits schon vor längerer Zeit hatte eine Kontrolleinheit des BALM bei der Überprüfung eines Lkws des betreffenden Unternehmens festgestellt, dass der Dateninhalt des Fahrtenschreibers nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zur Speicherung in seinem Betrieb heruntergeladen worden war.

Die Überprüfung der Daten liefern Informationen zu den mit den Fahrzeugen gefahrenen Strecken und geben Aufschluss über die Einhaltung der Ruhezeiten des Fahrers, welche ihm aus Gründen des Arbeitsschutzes zustehen. Ein Verstoß hiergegen wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Der Abfertigungsbeamte beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn jedenfalls hatte das offene Bußgeld erkannt und den Fahrer in die Pflicht genommen. Idealerweise konnte dieser den Betrag vollständig entrichten.

Zusatzinformation

Die an den Landesgrenzen zur Überwachung des gewerblichen und privaten Warenverkehrs eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner richten ihren Blick nicht nur auf die Erhebung von Abgaben, auch die Einhaltung von Ein- und Ausfuhrverboten oder Beschränkungen unterliegt ihren aufmerksamen Augen. Sie erkennen dabei oft Problemfelder oder Hinweise auf Verstöße, deren Bewertung und Verfolgung schließlich in die Zuständigkeit anderer deutscher Bundes- oder Landesbehörden fallen.

So gehört die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität, einer selbstständigen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, fast schon zum Tagesgeschäft.

Die Zollverwaltung vollstreckt darüber hinaus neben eigenen Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen für sogenannte Fremdgläubiger, wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften - und eben auch für das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

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