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Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023: Zoll gewährt unbürokratische Hilfe

Steuerliche Erleichterungen möglich

Durch das Unwetter mit Sturmflut am 20. und 21. Oktober 2023 sind in Schleswig-Holstein insbesondere in weiten Teilen der Ostseeküste sowie der Trave- und Schleiregion beträchtliche Schäden entstanden. Viele Bürger*innen und Unternehmen stehen buchstäblich vor den Trümmern ihrer Existenz.

Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf.

Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt können Sie sich in der Dienststellensuche ermitteln.
Dienststellensuche

Es sind folgende steuerliche Erleichterungen möglich:

  • Stundung von fälligen oder bis zum 31. Januar 2024 fällig werdenden Steuern
  • Absehen von der Festsetzung von Steuern beziehungsweise Erlass aus Billigkeitsgründen im Fall nachweislicher Existenzgefährdung
  • Verzicht auf Verspätungszuschläge
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 30. April 2024
  • keine steuerlichen Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

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