Zoll

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Zollprüfung mit Millionennachforderung

Mehrmonatige Prüfung bei internationalem Konzernunternehmen

"Im Zuge einer turnusmäßigen Betriebsprüfung bei einem Großunternehmen aus der Genussmittelbranche haben Beschäftigte des Hauptzollamts Hamburg festgestellt, dass Einfuhrabgaben in Höhe von fast 1,7 Millionen Euro nachzufordern sind", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann.

"Für Lieferungen in außereuropäische Exportmärkte war das international im Handelsgeschäft tätige Konzernunternehmen zugelassen worden, die für die Produktion hochsteuerbarer Waren benötigten Rohwaren zoll- und steuerfrei zu importieren, zu lagern und zu verarbeiten."

Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten unter anderem fest, dass die für die Abgabenfreiheit erforderlichen Ausfuhrnachweise vielfach nicht vorgelegt werden konnten und darüber hinaus in mehreren Fällen unzutreffende Rechnungswerte angegeben wurden.

Zusatzinformation

Zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzbehörden gehört es, die Angaben der Steuerpflichtigen nachzuprüfen sowie steuerlich relevante Sachverhalte und Verhältnisse selbst zu ermitteln. Die Steuergerechtigkeit gebietet die gleichmäßige Anwendung der Steuergesetze auf alle Beteiligten.

Prüfungsgegenstand kann der gesamte für die Entstehung und Ausgestaltung eines Steueranspruchs relevante Sachverhalt sein, wobei sowohl zuungunsten wie zugunsten der Beteiligten geprüft wird.

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