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Zoll stellt mutmaßlichen Schleuser auf Autobahn 30

Insassen eines Schleuserfahrzeugs verstecken sich auf einem Rastplatz

Der gute Spürsinn, etwas Glück und ein schnelles Einsatztempo verhalfen kürzlich Zöllnern des Sachgebiets Kontrollen des Hauptzollamts Münster dazu, einen mutmaßlichen Schleuser, der unter polizeilicher Beobachtung stand und zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist, auf der Autobahn 30 zu stellen.

Zwei Zollbeamte in einem Routinekontrolleinsatz sichteten in Höhe Rheine einen Van mit Fahrer und zwei weiteren Insassen, der aus den Niederlanden kam. Die Abfrage des Kennzeichens über die Leitstelle ergab, dass der Halter in der Vergangenheit mehrfach als Schleuser in Erscheinung getreten war und unter polizeilicher Beobachtung stand. Die Beamten lotsten den Fahrer folglich mittels Anhaltesignal auf den nächstgelegenen Rastplatz.

Im Bereich der Tankstellenauffahrt scherte das Fahrzeug aus. Erneut im Blickfeld der Zöllner fiel diesen auf, dass im Van nur noch der Fahrer saß. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrers und des Wagens fanden die Zöllner auf der Rückbank Kleidungsstücke sowie Getränke- und Essensreste. Da sich der Fahrer ausweisen konnte, durfte er seine Reise fortführen.

Nur ein paar Minuten später fuhr eine weitere Zollstreife auf den Rastplatz. Ein Beamter wurde dort von einem pausierenden Lkw-Fahrer auf zwei augenscheinlich flüchtige Personen aufmerksam gemacht, die sich im Tankstellenbereich in ein Gebüsch geschlagen hätten. Zudem habe er beobachtet, wie die beiden Männer aus dem zuvor kontrollierten Van in Richtung des Gebüschs geflohen seien. Tatsächlich konnte der Beamte die beiden Flüchtigen kurze Zeit später in besagtem Gebüsch stellen. Da sie keine Ausweispapiere hatten, wurden sie vorläufig festgenommen und die Leitstelle sowie die Kreispolizeibehörde Steinfurt über den Sachverhalt informiert.

Etwa eine halbe Stunde danach kam der Van erneut auf den Rastplatz gefahren. Der Fahrer wurde daraufhin direkt von den Zollbeamten vorläufig festgenommen und über seine Rechte und Pflichten als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt. Zur weiteren Bearbeitung und Feststellung wurden alle Verdächtigen in Polizeigewahrsam in die Polizeiwache Rheine verbracht. Die Polizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

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