- Ort und Datum : Lörrach, 9. Juni 2022
Die Einfuhr hochwertiger LED-Scheinwerfer kam einen deutschen Reisenden selbst verschuldet teuer zu stehen.
Mitte Mai 2022 erschien der 54-Jährige in Begleitung seiner Ehefrau beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn zur Einreise nach Deutschland aus der Schweiz. Auf die Frage der Kontrollbeamtin nach mitgeführten Waren meldete der Mann ordnungsgemäß sechs gebrauchte LED-Scheinwerfer mit kabelloser Fernbedienung im Wert von fast 9.000 Euro an, welche er für seine Arbeit benötige. Auch eine Rechnung konnte er vorlegen.
Nachdem die Beamtin den Mann darüber aufgeklärt hatte, dass Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zu entrichten sei, entschied sich der Mann, die Scheinwerfer wieder in die Schweiz zurückzubringen und wendete mit Unterstützung der Zöllnerin.
Allerdings sichtete kurze Zeit später eine weitere Zollstreife, in Kenntnis des Vorgangs, das Fahrzeug auf der Autobahn 5 in Fahrtrichtung Nord auf Höhe der Autobahnausfahrt Efringen-Kirchen und zog dieses aus dem Verkehr. Die Scheinwerfer hatte der Reisende nicht wieder in die Schweiz zurückgebracht. Diese befanden sich noch im Fahrzeug.
Nun musste der Mann nicht nur die fälligen Abgaben entrichten. Jetzt sieht er sich auch mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert, dessen Ausgang er noch abwarten muss.