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Zoll stoppt Fahrzeugschmuggel

Ohne Zollanmeldung eingereist

Nicht angemeldeter Mercedes-Benz AMG

Bereits am 16. Juni 2022 stoppte ein Kontrollteam einen Mercedes-Benz AMG mit britischer Zulassung im Bereich der Autobahn 1, Fahrtrichtung Norden. "Der 20-jährige deutsche Fahrzeugführer gab an, das Fahrzeug im Auftrag eines Familienmitglieds für Tuningarbeiten nach Deutschland gebracht zu haben", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Die entsprechenden Verzollungsunterlagen konnten jedoch nicht vorgelegt werden."

Am 17. Juni 2022 traf es einen Wagen der Mercedes-Benz A-Klasse mit Schweizer Zulassung kurz nach Verlassen der Autobahn 255, stadteinwärts. "Die 23-jährige Schweizer Fahrzeugführerin gab an, ihren Wohnsitz vor Kurzem nach Deutschland verlegt zu haben. Das Fahrzeug wurde bei der Ummeldung schlicht nicht beachtet."

Am 18. Juni 2022 erwischten die Zöllnerinnen und Zöllner erneut auf der Autobahn 1 in Richtung Norden ein weiteres in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug, bei dem sich der Sachverhalt ähnlich darstellt. "Der 26-jährige Schweizer lebt seit geraumer Zeit in Hamburg. Die Notwendigkeit des Anmeldens des Fahrzeugs war ihm nicht bewusst."

Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Kontrollteams jeweils ein Strafverfahren gegen die Fahrzeugführerin beziehungsweise die Fahrzeugführer ein. Für die zu erwartenden Einfuhrabgaben wurden entsprechende Sicherheitsleistungen festgesetzt.

Im ersten Fall konnte die Sicherheit nicht entrichtet werden, sodass das Fahrzeug sichergestellt und zur Verwahrungsstelle gebracht wurde. In den anderen Fällen wurden die Sicherheitsleistungen per Sofortüberweisung beziehungsweise bar entrichtet.

Alle drei Vorgänge sind zur weiteren Bearbeitung an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Hamburg abgegeben worden. "Da die Fahrzeuge dauerhaft in Deutschland genutzt werden, darf davon ausgegangen werden, dass noch Strafverfahren wegen Verdachts der Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung gegen die jeweiligen Nutzer eingeleitet werden", so Bachmann.

Zusatzinformation

Immer wieder kommt es vor, dass außerhalb der Europäischen Union zugelassene Fahrzeuge in Deutschland durch EU-ansässige Personen (Lebensmittelpunkt) genutzt werden, ohne dies beim Zoll anzumelden. Da die Schweiz und Großbritannien nicht Mitglieder der EU sind, können dann Einfuhrabgaben für das jeweilige Fahrzeug entstehen.

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