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Sicherstellung von 51 Paar Damenschuhen aus der Schweiz

Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet

Kartons mit nicht angemeldeten Damenschuhen

Am späten Abend des 1. August 2022 stellten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Karlsruhe 51 Paar Damenschuhe sicher, nachdem ein in Frankreich zugelassener Pkw auf der Rastanlage Bühl aus dem fließenden Verkehr der Autobahn 5 in Fahrtrichtung Nord kontrolliert wurde.

Der in Serbien lebende Fahrer gab an, das Fahrzeug am selben Tag in Frankreich übernommen zu haben, um es nach Serbien zu überführen. Anmeldepflichtige Waren habe er keine dabei.

Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Zollbeamten unter Schreibtischstühlen und Reifen eine Holzkiste, in der sich 51 Paar hochwertige neue Damenschuhe aus der Schweiz mit einem Schätzwert von circa 7.700 Eurobefanden.

Da der Mann keinerlei Verzollungspapiere mit Rechnung vorlegen konnte, wurde gegen ihn ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Der genaue Wert der Schuhe konnte vor Ort nicht ermittelt werden, sodass die Schuhe zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt und eine Strafsicherheit in Höhe von 1.000 Euro erhoben wurde.

Die geschätzten hinterzogenen Abgaben belaufen sich auf ca. 2.200 Euro.

Zusatzinformationen

Alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland eingeführt werden, müssen zuvor durch den Zoll abgefertigt werden.

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