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Goldschmuck im Reisegepäck

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Goldkette

Am 31. Juli 2022 entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden mehrere Schmuckstücke aus Gold im Koffer einer in der Schweiz ansässigen deutschen Staatsangehörigen.

Aus Kukes (Albanien) kommend, stellten die Zollbeamten beim Durchleuchten des Reisegepäcks der Frau und der sich anschließenden händischen Kontrolle mehrere Ringe, Ketten und Armreife fest, bei denen es sich nach eigenen Angaben um Goldgeschenke aus Albanien handelte.

Die Reisende hatte eigentlich die Absicht gehabt, direkt in die Schweiz zu fliegen, und befand sich somit nur auf der Durchreise.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks auf über 430 Euro (Reisefreimenge im Luftverkehr) belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte, wurde gegen sie ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Nach Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von circa 280 Euro konnte die Beschuldigte ihre Reise fortsetzen.

Zusatzinformationen

Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an. Bei Nichtanmeldung stellt dies mitunter ein Steuerstrafverfahren dar.

Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf unserer Website in der Rubrik "Reisen" sowie im Faltblatt "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.

Rubrik "Reisen"
Faltblatt "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll"PDF | 488 KB | Datei ist nicht barrierefrei

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