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Dopingmittel, Drogen und ein Messer

Karlsruher Zöllner werden mehrfach fündig

Sichergestellte Dopingmittel

Eine Routinekontrolle am 23. August 2022 auf der Autobahn 5 war für die Beschäftigten des Hauptzollamts Karlsruhe ein voller Erfolg. Neben einer großen Menge an Dopingmitteln wurden bei der Maßnahme auch kleinere Mengen Marihuana, Kokain und Ecstasy festgestellt, außerdem Haschisch und ein verbotenes Butterflymesser.

Bei der Überprüfung eines Pkws mit italienischem Kennzeichen stellten die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege eine große Anzahl an Dopingmitteln in Form von Ampullen und Tabletten fest. Darunter 126 Tabletten von Arzneimitteln, die zum Drogen- und Dopingmissbrauch geeignet sind, 16 Insulinspritzen, fünf Insulin-Pens und 16 Ampullen verschiedenster Steroide, welche ein Wachstumshormon (hGH) enthielten.

Die aufgegriffenen Mittel überschritten dabei die erlaubten Grenzwerte der Wirkstoffe mitunter um mehr als ein 100-Faches. Allein das enthaltene Wachstumshormon in den Ampullen lag bei 1.000 Milligramm, obwohl der Wert der erlaubten "geringen Menge" bei maximal 16 Milligramm liegt. Die konkrete Festsetzung dieser "nicht geringen Menge" für jeden einzelnen Stoff erfolgt durch die Dopingmittel-Mengen-Verordnung.

Darüber hinaus hatten die Insassen des Fahrzeugs, die beide in Deutschland wohnhaft sind, knapp ein Gramm Marihuana, drei Gramm Kokain und 2,5 Gramm Ecstasy bei sich.

Es wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Verbot der Einfuhr von Waren, die dem Anti-Doping-Gesetz und dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, eingeleitet. Die Ermittlungen werden zuständigkeitshalber nunmehr im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen. Diese veranlasste sofort die Durchsuchung der Wohnung des mutmaßlichen Haupttäters in Nordrhein-Westfalen. In der Wohnung wurden weitere Dopingmittel, eine größere Menge Marihuana und Bargeld im vierstelligen Bereich aufgefunden und beschlagnahmt.

Parallel hierzu hatte bei einer anderen Fahrzeugkontrolle Zollhündin Jara den richtigen Riecher: So konnten 43 Gramm Haschisch und ein Butterflymesser sichergestellt werden. Außerdem bestand der Verdacht, dass sich die beiden Insassen des Wagens möglicherweise illegal in Deutschland aufhielten, weshalb die Bundespolizei konsultiert wurde, die nun alle weiteren Maßnahmen und Ermittlungen übernimmt.

Die Ermittlungen dauern in beiden Fällen an.

Zusatzinformation

Zum Schutz der Bevölkerung vor schweren gesundheitlichen Risiken unterliegen bestimmte Arzneimittel und Wirkstoffe neben den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes zusätzlich den strengen Verbotsbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes. Diese sollen den gefährlichen Missbrauch von Arzneimitteln verhindern und zugleich die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben sichern.

Gemäß § 2 Absatz 3 Anti-Doping-Gesetz ist bereits der Besitz und das Verbringen von bestimmten Dopingmitteln in nicht geringer Menge nach oder durch Deutschland verboten, wenn sie zum Doping beim Menschen im Sport bestimmt sind.

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