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Mehr als 4,6 Kilogramm geschmuggelter Goldschmuck als Urlaubsmitbringsel

Zoll zieht Sommerferien-Bilanz am Flughafen Köln/Bonn

Pressesprecher Jens Ahland mit geschmuggeltem Goldschmuck

Mehr als 4,6 Kilogramm geschmuggelten Goldschmuck im Gesamtwert von fast 220.000 Euro fand der Kölner Zoll in den Sommerferien bei Reisenden am Flughafen Köln/Bonn und leitete vor Ort 66 Strafverfahren ein. Alle Beschuldigten hatten versucht, mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den grünen Kanal für abgabefreie Waren zu verlassen.

"Goldschmuggel ist kein Kavaliersdelikt, sondern zieht ein Steuerstrafverfahren nach sich. Anstatt den Goldschmuck bei uns anzumelden, versteckten die Reiserückkehrer aus der Türkei diesen am Körper oder zwischen Kleidungsstücken im Gepäck. Wen wir dabei erwischen, muss nicht nur die Einfuhrabgaben nachzahlen, sondern auch mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Reisefreimengen

Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden, sonst droht, wie in diesen Fällen, ein Steuerstrafverfahren.

"Spitzenreiterin war eine Frau, die mit ihren beiden Kindern aus dem Urlaub kam. In dem gemeinsamen Gepäck hatte sie mehr als ein halbes Kilogramm Goldarmreife, Goldcolliers und Goldmünzen im Wert von knapp 30.000 Euro versteckt", so Ahland weiter.

Butterflymesser und Schlagring, die sichergestellt wurden

Einen deutlichen Anstieg gibt es auch wieder beim Schmuggel von verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz. Waren es im gesamten Jahr 2021 nur zwölf, wurden allein in den Sommerferien acht verbotene Gegenstände bei Reiserückkehrern am Flughafen sichergestellt.

"Spring- oder Butterflymesser, Schlagringe und Elektroschocker sind nicht als Urlaubsmitbringsel, sondern nur als Auslöser eines Strafverfahrens beim Zoll geeignet", betonte Ahland. "Es wundert mich immer wieder, dass einem Verkäufer oder Händler im Urlaubsland mehr geglaubt wird als den deutlichen Warnhinweisen des Zolls."

Zusatzinformation

Wichtige und zuverlässige Informationen aus erster Hand bietet unsere Website im Bereich "Privatpersonen" und die kostenlose App "Zoll und Reise". Mit der App kann man schnell und einfach herausfinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt oder verboten sind. Auch Einfuhrabgaben können leicht berechnet werden, falls die Freimenge überschritten wird.

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