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"Goldene Zeiten" beim Flughafenzoll

Mitte September zieht der Nürnberger Flughafenzoll eine Bilanz der Sommerferien

Wahrhaft "goldene Zeiten" brachen in den letzten sechs Wochen am Nürnberger Flughafen aus, denn gleich 54 Mal zogen die Zöllner*innen Goldschmuck aus dem Gepäck von Reisenden, die diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet hatten. Allein in einem Fall fanden sich in der Handtasche und am Arm der Reisenden Goldarmreife und -ohrringe im Wert von über 17.000 Euro.

In der Konsequenz wurden 54 Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Für den Schmuck im Gesamtwert von über 200.000 Euro wurden Abgaben in Höhe von 45.000 Euro festgesetzt.

Auch 100.000 Zigaretten und über 20 Kilogramm Tabak, die über die erlaubte Freimenge hinaus mitgebracht, jedoch nicht angemeldet wurden, zogen die Zöllner*innen aus dem Verkehr.

Angesichts dieser Aufgriffe weist der Zoll erneut auf die geltenden Bestimmungen bei Flugreisen hin: Bei der Einreise aus Drittländern sind Waren bis zu einem Wert von 430 Euro pro erwachsene Person frei. Auch Geschenke zählen zu diesem Warenwert. Darüber hinaus sind die Waren zu verzollen und zu versteuern. "Bei Unsicherheiten rate ich immer, den roten Kanal am Flughafen zu benutzen und die Waren beim Zoll anzumelden", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg.

Die Freimenge für Tabakwaren beträgt unverändert 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak für Personen ab 17 Jahren.

Alle Informationen zu den Reisefreimengen bei der Rückkehr aus einem Drittland und zu den Richtmengen bei Reisen innerhalb der EU finden Sie auf unserer Website im Bereich "Privatpersonen".

Rückkehr aus einem Nicht-EU-Staat

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