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Schmuggel von Goldschmuck aufgedeckt

Zoll verhindert Steuerschaden in Höhe von mehr als 8.600 Euro

Beamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main haben im September 2022 bei Kontrollen am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens gleich zwei größere Mengen Goldschmuck aufgegriffen.

Die beiden kontrollierten Frauen reisten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten beziehungsweise aus Jordanien ein und meldeten insgesamt 18 Armreife, fünf Halsketten mit Anhängern, vier Paar Ohrringe und einen Ring nicht ordnungsgemäß beim Zoll an. Der mitgeführte Goldschmuck hatte einen Wert von mehr als 12.000 Euro beziehungsweise von fast 27.000 Euro. Die zu entrichtenden Einfuhrabgaben beliefen sich auf mehr als 8.600 Euro.

Gegen die beiden Frauen wurde jeweils ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. In einem Fall wurde der Goldschmuck zur Sicherung der Abgaben sichergestellt, da die Reisende die Abgaben nicht vor Ort entrichten konnte.

Zusatzinformation

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch eine ausdrückliche Zollanmeldung des Reisenden beim Zoll angemeldet werden.

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