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Unsichere Produkte für Kinder aus dem Verkehr gezogen

Unsichere Produkte für Kinder aus dem Verkehr gezogen

  • Ort und Datum : Hamburg, 4. November 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Hamburg

  • StrasseHausnummerKoreastraße 4
  • PLZOrt20457 Hamburg
Sichergestelltes Leuchtschwert

Bereits Mitte September 2022 hat das Zollamt Hamburg in einem aus China kommenden Container je 504 Roller- und Fahrradhelme sowie 31.272 Leuchtschwerter, Leuchtstäbe und Kunststoffbälle sichergestellt.

Bei der Beschau sind den Zollbeamten Zweifel an der Produktsicherheit der Spielzeuge aufgekommen. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) bestätigte die Zweifel, sodass die Ware nicht eingeführt werden konnte.

Wenn es um die Sicherheit von Kinderspielzeugen oder Produkte für Kinder geht, schauen die Zöllnerinnen und Zöllner gern noch genauer hin. Hier zeigte sich wieder einmal mehr, dass sich derartige Kontrollen lohnen.

Ob eine Ware den Anforderungen der Produktsicherheit entspricht, wird von der Marküberwachungsbehörde der Länder überwacht und festgelegt. Das kann sich beispielsweise an einer fehlenden CE-Kennzeichnung zeigen. In diesem Fall hat die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz festgestellt, dass den Spielzeugen nicht die entsprechenden Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen beigefügt sowie einige Kennzeichnungen unvollständig waren.

Dem Einführer wurde nun die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel zu beheben, damit einer Einfuhr der Produkte nichts mehr im Wege steht. Rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft könnten die Spielzeuge dem Markt zur Verfügung gestellt werden.

"Damit der Spielspaß unserer Jüngsten nicht getrübt wird, hat der Zoll ein besonderes Auge auf die gute Qualität der Waren", erläuterte die Pressesprecherin Kristin Schliephake.

Zusatzinformation

Waren, die aus dem Drittland eingeführt werden, müssen den Vorschriften der Produktsicherheit entsprechen.

Dafür sind bei der Einfuhr in der Regel keine speziellen Dokumente vorzulegen. Es müssen jedoch bestimmt Unterlagen der Ware beigelegt (zum Beispiel Aufbauanleitungen, Hinweise) beziehungsweise diese mit vorgeschriebenen Kennzeichen versehen sein (zum Beispiel CE-Kennzeichen).

Liegen der Zollstelle Zweifel an der Produktsicherheit eines Produkts vor, wird die Marktüberwachungsbehörde hinzugezogen und um Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit einer Ware gebeten.

Damit sind die Einfuhrkontrollen des Zolls ein wesentlicher Baustein, um sicherzustellen, dass die deutschen Qualitätsstandards eingehalten werden.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen im Bereich "Verbote und Beschränkungen".

Produktsicherheit und -konformität

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