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240 Kilogramm unversteuerter Kaffee

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Bei einer Zollkontrolle am Mittwoch, dem 20. Januar 2021, auf einem Autohof im Landkreis Mansfeld-Südharz stellten Beamte des Hauptzollamts Erfurt in einem in der Tschechischen Republik zugelassenen Transporter insgesamt 240 Kilogramm unversteuerten Kaffee fest.

Der 56-jährige Fahrer war mit dem Kaffee laut eigenen Angaben auf der Autobahn 38 in Richtung Niederlande unterwegs. Die für einen solchen Transport notwendige Durchfuhranmeldung konnte er den Zöllnern nicht vorlegen.

Nachdem er die Kaffeesteuer in Höhe von rund 500 Euro entrichtet hatte, konnte er seine Reise mit der Ware fortsetzen. Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein.

"Aufgrund unterschiedlicher Verbrauchsteuersätze innerhalb der EU ist der Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie zum Beispiel Alkohol, Kaffee und Tabakwaren, zu gewerbsmäßigen Zwecken durch die Bundesrepublik Deutschland vorher beim Zoll anzuzeigen. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Waren nicht unversteuert in den hiesigen Wirtschaftskreislauf einfließen", teilte ein Sprecher des Hauptzollamts Erfurt mit.

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