Schmuggel per Post
Zoll findet 95 Kilogramm Pyrotechnik, Zigaretten, Tabaksticks und Pflanzenschutzmittel in Postpaketen; 14 Strafverfahren eingeleitet
Bei der Kontrolle in einem Paketzentrum mit Niederlassung im Saale-Holzland-Kreis stellten Zöllner des Hauptzollamts Erfurt in 14 Fällen Verstöße gegen das Sprengstoff-, das Pflanzenschutz- und das Tabaksteuergesetz fest.
Am Mittwoch, dem 17. März 2021, führte die Kontrolle von Beamten des Hauptzollamts Erfurt in einem Paketzentrum im Saale-Holzland-Kreis in mehreren Paketsendungen zu umfangreichen Feststellungen. Die Zöllner entdeckten neben 3.280 Zigaretten, 2.000 Tabaksticks und vier Litern Pflanzenschutzmittel auch 95 Kilogramm Pyrotechnik.
Neben der Überwachung des Warenverkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie zum Beispiel Tabak, kontrolliert der Zoll auch die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes und wirkt bei der Überwachung des Transports von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der EU mit. Sowohl die Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik als auch von Pflanzenschutzmitteln ist nach den Vorschriften des Sprengstoff- und des Pflanzenschutzgesetzes verboten und strafbar. Dies gilt auch beim Transport innerhalb der Europäischen Union. Auch der Versand von Tabakwaren per Post ist nicht zulässig, wenn diese keine deutschen Steuerzeichen aufweisen.
Vor Ort leiteten die Beamten insgesamt 14 Strafverfahren ein und stellten die Waren sicher.
Unter den Voraussetzungen der Paragrafen 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden. Die Kontrollen finden insbesondere dann statt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen (explosionsgefährliche Stoffe, Betäubungsmittel, Waffen und Ähnliches), oder verbrauchsteuerpflichtige Waren befördert werden (zum Beispiel Zigaretten).
Das Brief- und Postgeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.