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Wer nicht hören will … muss zahlen

Katz-und-Maus-Spiel mit Konstanzer Zöllnern kommt Reisenden teuer zu stehen

Ein teures Nachspiel hatte eine Kontrolle am 23. März 2021 im Stadtgebiet Konstanz für einen Deutschen, der ein Schweizer Fahrzeug - trotz vorherigem Hinweis durch die Zollbeamten - unerlaubt nach Deutschland verbrachte.

Zuerst wurde der 22-jährige Mann am Zollamt Konstanz-Autobahn bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert. Während der Kontrolle stellten die Zöllner fest, dass der Mann einen deutschen Wohnsitz hat und er somit das Schweizer Fahrzeug nicht abgabenfrei in die EU einführen und verwenden darf. Als die Beamten ihm die Rechtslage erläuterten, zeigte er sich einsichtig und fuhr anschließend mit dem Fahrzeug zurück in Richtung Schweiz.

Doch die Einsicht währte nicht allzu lange. Nur kurze Zeit später fiel das Fahrzeug einer Zollstreife am Zollamt Konstanz-Paradieser Tor auf. Als der Mann die Kontrolleure erkannte, wendete er kurz vor dem Grenzübergang und fuhr erneut in Richtung Schweiz davon.

Das Katz-und-Maus-Spiel endete letztendlich wenige Minuten später im Stadtgebiet Konstanz, wo das Fahrzeug den Zöllnern zum dritten Mal begegnete. Da der Mann nun aber nachweislich in die EU eingereist war, stoppten die Beamten das Fahrzeug und leiteten gegen den 22-Jährigen ein Strafverfahren wegen Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung ein.

Dass er den erstmaligen Hinweis der Zöllner besser ernst genommen hätte, merkte der Mann erst, als er die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von 3.700 Euro bezahlen musste. Zudem hat der 22-Jährige mit einer empfindlichen Geldstrafe zu rechnen.

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