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Zoll stoppt Einfuhr von fehlerhafter Schutzausrüstung

Einfuhr von Schutzmasken, Einweghandschuhen und Raumluftreinigern verhindert

Weiterhin ist der Bedarf an Pandemieartikeln in der Bundesrepublik Deutschland sehr hoch, sodass große Mengen davon aus Fernost importiert werden. Leider entsprechen nicht alle Produkte den Sicherheitsvorschriften der EU, sodass das Zollamt Hamburg allein in der letzten Woche die Einfuhr verhindert hat von:

  • 52.660 Schutzmasken (FFP2- und KN-95-Masken)
  • 30.000 Einweghandschuhen aus Vinyl
  • 20 Raumluftreinigern

Die aus China stammenden Waren erfüllten nicht die für den Verkauf in Deutschland geltenden EU-Normen. So fehlten teilweise die CE-Kennzeichnung, die Angaben zur Identifikation des Herstellers oder deutschsprachige Bedienungsanleitungen. Damit bestanden Zweifel an der Produktsicherheit und die Einfuhr wurde durch das Zollamt gestoppt.

"Sobald Zweifel an der Konformität der Waren bestehen, wird die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz informiert. Diese entscheidet abschließend über die Einfuhrfähigkeit der Ware und den weiteren Werdegang", so die Pressesprecherin Kristina Severon.

"In einigen Fällen haben die Zollbeteiligten die Möglichkeit, die Produkte nachzubessern oder sie wiederauszuführen. Teilweise ist aber auch die Vernichtung der Waren für den Einführer am kostengünstigsten."

Der Zoll leistet mit den Kontrollen von Schutzgütern, vor allem derzeit von Mund-Nasen-Schutzmasken, einen großen Beitrag zum Schutz der Gesundheit des Endverbrauchers. Gezielte Informationen zum Thema Produktsicherheit erhalten Sie von den originär zuständigen Marktüberwachungsbehörden und auf unserer Website.

Produktsicherheit

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