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Wenn es wieder losgeht: Reisetipps vom Zoll

Reisefreimengen, Verbote und Beschränkungen

"Wenn einer eine Reise tut, dann sollte er sich vorher informieren", dazu rät Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg, "und zwar nicht nur über pandemiebedingte Auflagen, sondern auch über zollrechtliche Bestimmungen."
Bei vermeintlich harmlosen Mitbringseln kann ein Bußgeld fällig werden oder sogar ein Strafverfahren drohen. In so manchen Fällen werden die billig oder auch teuer erstandenen Souvenirs eingezogen und sichergestellt - natürlich ohne Entschädigung.

Der Zoll bietet vielfältige Informationsmöglichkeiten zum Thema Reisen. Diese sollte man nutzen, um bei der Rückkehr aus dem Urlaub unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Internetseite des Zolls bietet umfassende Aufklärung zu allen Fragen rund um die Reise in und aus EU-Staaten und Drittländern. Taschen aus Thailand? Schokolade aus der Schweiz? Ob zur Einfuhr von Plagiaten, Lebensmitteln im Gepäck oder der Mitnahme von Haustieren, auf www.zoll.de werden Reisende fündig.

Zoll-Informationen für Reisen

Welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und welche nicht, ist schnell und einfach auch mit der kostenlosen Smartphone-App "Zoll und Reise" herauszufinden. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt sie keine Internetverbindung und ist daher für unterwegs bestens geeignet. Ein integrierter Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann.

App und Abgabenrechner für Reiseverkehr

Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen ganz zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen - oft unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Wer sichergehen will, dass er auch hier nichts falsch macht, kann sich unter www.artenschutz-online.de über geschützte Tiere und Pflanzen seines Urlaubslands informieren.

Website "Artenschutz im Urlaub"

Reisefreimengen

Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (zum Beispiel Kanarische Inseln) und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu privaten Zwecken innerhalb bestimmter Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutschland einführt werden:

Reisefreimengen

Reisen innerhalb der EU unterliegen in zollrechtlicher Hinsicht grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (zum Beispiel Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für diese Waren sind daher auch bei Reisen innerhalb der EU bestimmte Vorschriften und Mengen zu beachten.

Genussmittel

Hinweis

Der Zoll ist nicht für die Kontrolle der Einhaltung von pandemiebedingten Auflagen zuständig.

Sollten Sie Fragen zum grenzüberschreitenden Personenverkehr haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Landesgesundheitsbehörden oder die Bundespolizei. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf folgender Website:

Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

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