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Zoll vollstreckt offene Forderung

Betrag in Höhe von mehr als 90.000 Euro gesichert

Dienstfahrzeuge am Flughafen Frankfurt am Main

Am 25. August 2021 konnte das Sachgebiet C beim Hauptzollamt Frankfurt am Main eine Fremdforderung gegen einen in Hongkong wohnhaften deutschen Staatsbürger erfolgreich vollstrecken. Dieser schuldete einem bayerischen Finanzamt seit dem Jahr 2016 über 90.000 Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Säumniszuschläge.

Die Beamten führten am Frankfurter Flughafen eine verdachtsunabhängige Zollkontrolle durch. Bei der Abfrage der Personendaten stellte sich die offene Forderung gegen den Reisenden heraus.

Um der Pfändung seiner Luxus-Uhr zu entgehen, überwies der Schuldner die offene Steuerschuld nachweislich noch vor Ort am Flughafen. Er konnte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland in Richtung Hongkong verlassen.

Zusatzinformation

Kraft Gesetzes ist der Zoll zuständig für die Vollstreckung bestimmter Forderungen anderer Behörden und Körperschaften des Bundes, sogenannter Fremdforderungen. Dazu zählen beispielsweise die Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung.

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