- Ort und Datum : Lörrach, 24. Januar 2025
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach verurteilte das Amtsgericht Freiburg ein Freiburger Paar im Herbst letzten Jahres jeweils wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.300 Euro.
Durch einen anonymen Hinweis waren die Zöllnerinnen und Zöllner dem betrügerischen Paar auf die Schliche gekommen. Die Ermittlungen hatten ergaben, dass die beiden als sogenannte Bedarfsgemeinschaft über einen Zeitraum von rund drei Jahren Leistungen vom Jobcenter Freiburg bezogen haben. Dabei haben sie aber in vier aufeinanderfolgenden Antragsverfahren in betrügerischer Absicht verschwiegen, dass der Mann einer bezahlten Tätigkeit bei einem Arbeitgeber in der Schweiz nachgegangen war. Dadurch haben sie Sozialleistungen von mehr als 28.000 Euro zu Unrecht bezogen.
So verhängte das Amtsgericht jeweils per Strafbefehl gegen den Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro, gegen die Frau in Höhe von 1.500 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen müssen die beiden Beschuldigten selbstverständlich zurückzahlen.
Die Strafbefehle sind inzwischen rechtskräftig.