- Ort und Datum : Osnabrück, 17. März 2025
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.
Die Beschäftigten der FKS des Hauptzollamts Osnabrück mit den Standorten in Osnabrück, Lohne (Oldenburg) und Nordhorn haben am 13. März 2025 in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Emsland und Diepholz 81 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und sieben Geschäftsprüfungen gestartet. Insgesamt waren 50 Einsatzkräfte des Hauptzollamts Osnabrück an der Maßnahme beteiligt.
Die Zöllnerinnen und Zöllner führten die Prüfungen in den unterschiedlichsten Branchen durch. Hierzu zählen die Betriebe des Einzelhandels, der Gastronomie sowie Autowaschanlagen und Autowerkstätten.
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden in einem Imbiss im Landkreis Diepholz der Inhaber und ein weiterer ausländischer Mitarbeiter angetroffen, die beide keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet.
Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Der Inhaber wird zusätzlich wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in einem gesonderten Verfahren verfolgt. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Daneben stellten die Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück nach vorläufigen Ergebnissen noch 26 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelt es sich dabei in sechs Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In einem Fall ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs.
Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in sieben Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung beziehungsweise Scheinselbstständigkeit erfolgt.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere in die Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
"Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
