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Hauptzollamt Nürnberg beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnprüfung des Zolls

Hauptzollamt Nürnberg beteiligt sich an bundesweiter Mindestlohnprüfung des Zolls

  • Ort und Datum : Nürnberg, 17. März 2025

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Hauptzollamt Nürnberg

  • StrasseHausnummerFrankenstraße 208
  • PLZOrt90461 Nürnberg

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am vergangenen Donnerstag, dem 13. März 2025, im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durchgeführt.

"Auch das Hauptzollamt Nürnberg beteiligte sich mit über 50 Beschäftigten an der Maßnahme und prüfte in ganz Mittelfranken insbesondere Kfz-Werkstätten mit Reifenhandel und Imbisse", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. In knapp 60 Betrieben hat die FKS die Arbeitnehmenden und teilweise bereits die Geschäftsunterlagen geprüft.

Gleich vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner unter anderem zwölf Strafverfahren ein, elf davon wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel beziehungsweise Beihilfe dazu.

In acht weiteren Fällen ergaben sich Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns, in zwei auf Leistungsmissbrauch. Auch eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten wurden geahndet.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich meist umfangreiche Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere in die Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

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