- Ort und Datum : Bielefeld, 17. März 2025
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte am Donnerstag, dem 13. März 2025, im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.
An dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich auch das Hauptzollamt Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.
Neben mehreren Gastronomiebetrieben wurden im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Bielefeld unterschiedlichste Gewerbe wie beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagesalons, Gebäudereinigungen, Tankstellen, Autowaschanlagen sowie ein Recyclinghof, ein Industriebetrieb und ein Kfz-Aufbereiter überprüft.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden knapp 200 Beschäftigte in den verschiedenen Betrieben angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Zudem werden anhand von 30 Geschäftsunterlagenprüfungen weitere 73 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht vor Ort waren, überprüft.
Die Prüfungen des Hauptzollamts ergaben in insgesamt 28 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in 15 Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in fünf Fällen besteht der Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, in einem Fall damit verbunden der Verdacht der Scheinselbstständigkeit.
Zudem geht es in vier Fällen um Leistungsmissbrauch sowie in drei Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung. In einem weiteren Fall wurde ein sonstiger Verstoß festgestellt, dabei fehlte die zwingend erforderliche Meldung der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung. Vor Ort wurden neun Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie fünf Strafverfahren eingeleitet und es erfolgten in sieben Sachverhalten Mitteilungen an die zuständigen Ausländerbehörden.
Im Rahmen der Prüfungen bestätigte sich in drei Fällen der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Drei Männer im Alter zwischen 23 und 56 Jahren verfügten nicht über die notwendigen Dokumente, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
In einem Imbissbetrieb in Espelkamp wurde ein 56-jähriger Beschäftigter bei der Arbeit angetroffen. Der Mann mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit besaß lediglich einen Aufenthaltstitel für Tschechien. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen in dem Fall wird die Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke entscheiden.
In Bielefeld war ein 33-jähriger Arbeitnehmer mit türkischer Staatsangehörigkeit in einem Großhandel für Lebensmittel gerade mit dem Sortieren von Waren beschäftigt. Er konnte nur ein, zudem bereits im November 2024 abgelaufenes, Visum für Polen vorlegen. Die Ausländerbehörde der Stadt Hagen wird nun entscheiden, wie es mit ihm weitergeht.
Und in einem Restaurant in Hamm wurde ein 23-jähriger ebenfalls türkischer Staatsangehöriger beim Arbeiten in der Küche angetroffen. Der Mann verfügte lediglich über einen bereits abgelaufenen Aufenthaltstitel für Italien. Die Ausländerbehörde der Stadt Hamm entschied, dass der Arbeitnehmer binnen der nächsten sieben Tage das Bundesgebiet zu verlassen hat.
Zudem sind durch den Zoll Ermittlungen gegen die Arbeitgeber aufgenommen worden.
An die am 13. März 2025 durchgeführten Prüfungen schließen sich in der Regel umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere die der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig beziehungsweise gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
