- Ort und Datum : Bielefeld, 1. April 2025
Die Staatsanwaltschaft - Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren - Bielefeld hat gegen die Geschäftsführung einer Franchisenehmerin der Firma Engel & Völkers sowie gegen die Geschäftsführung der Unternehmen der Engel & Völkers Gruppe in Hamburg als Franchisegebergesellschaften ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch Beschäftigung von scheinselbstständigen Immobilienmaklern beziehungsweise wegen Verdachts der Beihilfe hierzu geführt.
Die Ermittlungen gegen die Geschäftsführung der Franchisegebergesellschaften sind nunmehr insgesamt eingestellt worden. Der Verdacht, dass ein System von Scheinselbstständigkeit durch die Franchisegeberin vorgegeben oder gefördert wurde, hat sich nach umfangreichen Ermittlungen nicht bestätigt.
Die Ermittlungen wegen Verdachts der Beschäftigung von scheinselbstständigen Immobilienmaklern auf Ebene der Franchisenehmer werden hingegen fortgeführt, wobei für die betroffenen Lizenznehmer die Unschuldsvermutung gilt.