- Ort und Datum : Nürnberg, 10. April 2025
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Nürnberg hat am Dienstag, dem 8. April 2025, in ganz Mittelfranken Friseursalons, Barbershops und Kosmetikstudios überprüft.
Die Beschäftigten der FKS kontrollierten dabei insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
In 60 Betrieben wurden 140 Arbeitnehmende zu ihrem Arbeitsverhältnis befragt.
In einer Reihe von Fällen sind aus den Befragungen und den begonnenen Prüfungen von Geschäftsunterlagen vor Ort Hinweise auf Verstöße hervorgegangen. So ergaben sich unter anderem elf Verdachtsmomente auf Verstöße gegen den Mindestlohn und zwölf mögliche Fälle von Leistungsmissbrauch.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmenden oft erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere in die Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen beziehungsweise ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.