Presse

Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert Barbershops und Nagelstudios

Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert Barbershops und Nagelstudios

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 11. April 2025

Kontakt

Isabell Gillmann

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Sieben Betriebe sowie die dort tätigen 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 8. April 2025 von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main überprüft. Insgesamt 23 Kräfte des Zolls, des Finanzamts Frankfurt am Main sowie der Landespolizei waren im Einsatz.

Im Fokus standen dabei insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz. Im Friseurhandwerk gilt seit dem 1. Januar 2025 der gesetzliche allgemeine Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro je Stunde.

Nach ersten Erkenntnissen ergaben sich bei der Kontrollaktion des Hauptzollamts Frankfurt am Main Anhaltspunkte dafür, dass in zwei Fällen möglicherweise Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und in einem Fall gegebenenfalls der Mindestlohn unterschritten wurden. In einem weiteren Fall betreffend einem Drittausländer, der sich zwar in der Bundesrepublik aufhalten darf, muss noch geklärt werden, ob dieser auch hier arbeiten darf.

Außerdem informierten die Zöllnerinnen und Zöllner die Stadt Frankfurt am Main wegen fehlender Eintragung in der Handwerksrolle in zwei Fällen.

Das Finanzamt leitete wegen mangelnder Kassenführung drei Bußgeldverfahren ein und erhob in drei Fällen Verwarngelder.

Den vor Ort Prüfungen der FKS schließen sich nun insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen an. Gerade bei Anhaltspunkten von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Prüfungen von Geschäftsunterlagen, insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 nunmehr 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung