- Ort und Datum : Osnabrück, 14. Mai 2025
40 Tagessätze zu je 60 Euro, mithin insgesamt 2.400 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Vechta für einen Leistungsbezieher aus dem Raum Lohne (Oldenburg) aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im März 2024 nahm der Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht richtig mitgeteilt hat. Gegenüber der Agentur für Arbeit gab er an, dass er erst seit 1. April 2024 bei der Firma tätig war. So konnte er rund 1.050 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung der Agentur für Arbeit an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
