- Ort und Datum : Saabrücken, 14. Mai 2025
20 illegal beschäftigte Bauarbeiter ohne die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen hat der Saarbrücker Zoll am Mittwoch, dem 7. Mai 2025, im Rahmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf einer Baustelle im nördlichen Saarland festgestellt.
Die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Saarbrücken befragten insgesamt 23 Bauarbeiter.
"20 der Arbeiter, genauer 13 ukrainische, fünf usbekische, ein turkmenischer und ein belarussischer Staatsangehöriger, verfügten lediglich über Aufenthaltserlaubnisse anderer EU-Mitgliedstaaten, welche ihnen im Bundesgebiet nur den Aufenthalt zu touristischen Zwecken ermöglichen. Sie wurden somit illegal beschäftigt", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.
Gegen diese Arbeitnehmer wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet, woran sich Folgemaßnahmen durch die zuständige Ausländerbehörde anschließen.
Elf Arbeitern wurde zudem nur ein Stundenlohn in Höhe von 32 Złoty, umgerechnet etwa 7,50 Euro, bezahlt anstatt des in Deutschland vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 12,82 Euro.
Die Arbeitgeber mit Sitz in Polen und Tschechien müssen ebenfalls mit Strafverfahren rechnen, da sie zu dem unerlaubten Aufenthalt maßgeblich beigetragen haben. Außerdem erwarten sie noch Bußgeldverfahren wegen der Unterschreitung des Mindestlohns, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.
