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Hotelgewerbe in Frankfurt am Main überprüft

Hotelgewerbe in Frankfurt am Main überprüft

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 16. Mai 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Am 8. Mai 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Prüfungen im Hotelgewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und von sogenanntem Leistungsbetrug.

Insgesamt 98 Kontrollkräfte des Zolls und der Landespolizei überprüften fünf Hotels im Frankfurter Stadtgebiet. 26 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

In drei der Hotels kam es zu Feststellungen bezüglich illegal in Deutschland aufhältiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gegen insgesamt sechs Personen, eine Frau und fünf Männer, wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise teilweise der bereits illegalen Einreise ohne Passdokumente Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese wurden wegen bestehender Fluchtgefahr vorläufig festgenommen.

Die illegal aufhältigen Arbeitnehmer waren als Reinigungskräfte oder als Küchenhilfe eingesetzt. Zudem wurde in einem Hotel bereits gegen den anwesenden Betreiber des Unternehmens ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

Weiterhin wurden bei den Kontrollen insgesamt zehn Arbeitnehmer angetroffen, die bislang nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sind. An die am Einsatztag durchgeführten Kontrollen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Gastronomie- und Hotelgewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

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