- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 16. Mai 2025
Am 8. Mai 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls Prüfungen im Hotelgewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und von sogenanntem Leistungsbetrug.
Insgesamt 98 Kontrollkräfte des Zolls und der Landespolizei überprüften fünf Hotels im Frankfurter Stadtgebiet. 26 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
In drei der Hotels kam es zu Feststellungen bezüglich illegal in Deutschland aufhältiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gegen insgesamt sechs Personen, eine Frau und fünf Männer, wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise teilweise der bereits illegalen Einreise ohne Passdokumente Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese wurden wegen bestehender Fluchtgefahr vorläufig festgenommen.
Die illegal aufhältigen Arbeitnehmer waren als Reinigungskräfte oder als Küchenhilfe eingesetzt. Zudem wurde in einem Hotel bereits gegen den anwesenden Betreiber des Unternehmens ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.
Weiterhin wurden bei den Kontrollen insgesamt zehn Arbeitnehmer angetroffen, die bislang nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden sind. An die am Einsatztag durchgeführten Kontrollen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.
Gastronomie- und Hotelgewerbe unterliegen den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.