- Ort und Datum : Münster, 16. Mai 2025
Münsters Taxifahrerinnen und -fahrer bekommen offenbar nicht alle den Mindestlohn. Das ist das Ergebnis aus einer Prüfung, die das Hauptzollamt Münster am Donnerstag, dem 15. Mai 2025, durchgeführt hat.
An insgesamt vier Kontrollpunkten im Stadtgebiet hatte der Zoll einen halben Tag lang insgesamt 37 Taxifahrerinnen und Taxifahrer unter anderem nach ihrem Beschäftigungsverhältnis und ihrem Einkommen gefragt. Begleitet wurden die neun Zöllnerinnen und Zöllner durch sechs Beschäftigte des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen.
"In einigen Fällen haben wir den begründeten Verdacht, dass die Fahrerinnen und Fahrer nicht den Mindestlohn erhalten", sagte Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. "Neben grundsätzlich zu geringen Stundenlöhnen zahlen die Unternehmen zum Beispiel die Wartezeiten ihrer Beschäftigten nicht und drücken so unrechtmäßig den Lohn."
Der Zoll wird jetzt die Geschäftsunterlagen der betroffenen Taxiunternehmen prüfen und mit den Angaben der Fahrerinnen und Fahrer abgleichen. Sollte sich der Verdacht auf Mindestlohnverstöße erhärten, drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen. Dazu kommt die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die durch die Mindestlohnunterschreitung nicht an die Sozialversicherungsträger abgeführt wurden.