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Zoll prüft im Taxigewerbe

Zoll prüft im Taxigewerbe

  • Ort und Datum : Hamburg, 16. Mai 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Hamburg

  • StrasseHausnummerKoreastraße 4
  • PLZOrt20457 Hamburg

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führte bereits am 12. Mai 2025 vormittags am Hamburger Flughafen und Hamburger Hauptbahnhof Prüfungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung im Taxigewerbe durch. Dabei befragten die Beschäftigten des Zolls insgesamt 40 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

"Dabei wurden 19 Sachverhalte festgestellt, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften wurden dabei achtmal registriert. Acht weitere mögliche Verstöße, die das Vorenthalten von Arbeitsentgelt betreffen, und zwei Fälle des möglichen Leistungsmissbrauchs wurden des Weiteren aufgezeichnet."

An diese Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, in denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Zusatzinformation

Die Prüfungen der FKS sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

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