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Bußgeld für Imbissbetreiber

Bußgeld für Imbissbetreiber

  • Ort und Datum : Lörrach, 19. Mai 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach

  • StrasseHausnummerMozartstraße 32
  • PLZOrt79539 Lörrach

Ein Bad Krozinger Imbissbetrieb war Ziel einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach. Hierbei konnten die Zöllner einen türkischen Staatsangehörigen im Küchenbereich antreffen, der nach eigenen Aussagen bereits seit einem Jahr in dem Imbiss tätig war.

Der Mann konnte im Rahmen der Prüfung jedoch lediglich einen polnischen Aufenthaltstitel vorlegen, der ihn zum Aufenthalt für touristische Zwecke in Deutschland berechtigte. Diese Befreiung vom Erfordernis eines deutschen Aufenthaltstitels hatte er jedoch durch die Arbeitsaufnahme in Deutschland verwirkt. Erschwerend kam hinzu, dass der polnische Aufenthaltstitel zum Zeitpunkt der Prüfung des Zolls bereits seit drei Monaten abgelaufen war.

Im Gespräch mit dem Arbeitgeber sowie durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen stellte sich heraus, dass der türkische Arbeitnehmer bei einem Verleiher in Polen angestellt war. Ein Arbeitsvertrag bestand lediglich zwischen dem polnischen Verleiher und dem türkischen Arbeitnehmer, auch die Bezahlung wurde über den Verleiher abgewickelt. Über eine für den Verleih von Arbeitnehmern notwendige Erlaubnis verfügte das polnische Unternehmen nicht.

Die Beamten des Hauptzollamts Lörrach ermittelten aufgrund der Feststellungen gegen den Arbeitgeber wegen Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie Verdachts eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Das Hauptzollamt erließ nun auf Grundlage der Ermittlungen zwei Bußgelder von insgesamt knapp 7.400 Euro. Die beiden Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig.

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