- Ort und Datum : Lörrach, 20. Mai 2025
Insgesamt elf Betriebe und 60 Personen wurden am Abend des 18. Mai 2025 durch Offenburger Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft.
Bei der Prüfung eines Restaurants in Gutach (Schwarzwaldbahn) konnten die Beamten einen albanischen Arbeitnehmer antreffen, der weder über einen notwendigen Aufenthaltstitel noch über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügte.
Das Hauptzollamt Lörrach ermittelt nun wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie Verdachts der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Ein weiterer Arbeitnehmer gestand den Beamten des Hauptzollamts Lörrach noch vor Ort Sozialleistungen zu beziehen, die Arbeitsaufnahme beim zuständigen Leistungsträger jedoch nicht angezeigt zu haben. Sollten die Ermittlungen eine Überzahlung von Sozialleistungen bestätigen, erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs.
Da der Arbeitgeber für beide Männer keine Meldung zur Sozialversicherung abgab und auch die sogenannte Sofortmeldung nicht erfolgte, erwartet diesen neben dem Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.
In einem Wolfacher Betrieb trafen die Zöllner einen irakischen Arbeitnehmer an, der ebenfalls keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis vorlegen konnte. Auch ihn erwarten nun Ermittlungen wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Zudem war die zuständige Ausländerbehörde wegen eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz an dem Aufenthaltsort des Mannes interessiert, weshalb diese ihn bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte. Die Zöllner stellten deshalb den derzeitigen Aufenthaltsort des Irakers noch vor Ort fest.
Auch gegen seinen Arbeitgeber ermittelt der Zoll nun wegen Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern. Wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung sowie unterlassener Sofortmeldung erwartet ihn - ebenso wie einen weiteren Gastronom aus Wolfach - ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.