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Prüfaktion im Taxi- und Mietwagengewerbe

Prüfaktion im Taxi- und Mietwagengewerbe

  • Ort und Datum : Heilbronn, 20. Mai 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Heilbronn

  • StrasseHausnummerKastellstraße 53
  • PLZOrt74080 Heilbronn

Von Mittwoch bis Freitag vergangener Woche (14. bis 16. Mai 2025) führten sechs Beschäftigte des FKS-Standorts Tauberbischofsheim risikoorientierte Prüfaktionen im Personenbeförderungsgewerbe durch.

"Mit dieser dreitägigen Prüfaktion stellen wir unter anderem sicher, dass sich alle Betriebe an die geltenden Vorschriften halten und sich kein Betrieb ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft", so eine an der Maßnahme beteiligte Einsatzkraft der FKS.

Genauer unter die Lupe nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner an den drei Tagen insgesamt elf Taxis von acht unterschiedlichen Betrieben, unter anderem in Bad Mergentheim Gaildorf, Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall.

Ziel der Maßnahme war es, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße auszuschließen. "Nicht auszuschließen ist, dass im Personenbeförderungsgewerbe bei der Arbeitszeit versucht wird, zu tricksen", so der Einsatzleiter aus Tauberbischofsheim. "Die Wartezeit auf Kunden in den Fahrzeugen stellt rechtlich eindeutig Arbeitszeit dar und so ergaben sich auch bei dieser Kontrolle Hinweise auf mutmaßliche Verstöße, denen wir in der Folge mit weiteren Kontrollen und Recherchen nachgehen werden."

Im Ergebnis führten die Personenbefragungen der Fahrerinnen und Fahrer an diversen Taxiständen zu folgenden Ergebnissen:

  • In zwei Fällen wird möglichen Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften nachgegangen.
  • Ferner ergaben sich im Rahmen der Kontrollen in drei Prüfungen Anhaltspunkte einer Beitragsvorenthaltung. Dabei gewähren Arbeitgeber den Fahrern Teile ihres Arbeitsentgelts nicht und enthalten den Sozialkassen dadurch Beiträge vor.

"Den festgestellten Unregelmäßigkeiten gilt es jetzt durch weitergehende Geschäftsunterlagenprüfungen bei fünf Betrieben nachzugehen", fasste der Einsatzleiter die Maßnahmen abschließend zusammen.

Zusatzinformation

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

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