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Bielefelder Zoll prüft Taxi- und Mietwagengewerbe

Bielefelder Zoll prüft Taxi- und Mietwagengewerbe

  • Ort und Datum : Bielefeld, 22. Mai 2025

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Ralf Wagenfeld

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Hauptzollamt Bielefeld

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  • PLZOrt33602 Bielefeld

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bielefeld hat an mehreren Tagen in der vergangenen Woche in einer konzentrierten Aktion das Taxi- und Mietwagengewerbe im gesamten Bezirk überprüft.

Die Beschäftigten prüften dabei insbesondere die Einhaltung der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Rechtmäßigkeit des Bezugs von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit sowie das Vorliegen der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Ausländern. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, seit dem 1. Januar 2025 in Höhe von 12,82 Euro je Stunde, gilt auch für das Taxi- und Mietwagengewerbe.

An dieser Aktion des Hauptzollamts Bielefeld waren die Standorte der FKS in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn beteiligt. Unterstützt wurde der Bielefelder Zoll dabei von den Finanzämtern aus Minden und Paderborn. Im Rahmen der Prüfmaßnahmen wurden insgesamt 66 Fahrerinnen und Fahrer an verschiedenen Taxiständen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Die Prüfungen des Hauptzollamts ergaben in insgesamt acht Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Unter anderem geht es in fünf Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn und in zwei Fällen besteht der Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zudem wurde in einem Fall die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten missachtet.

An die in der vergangenen Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich jetzt, gerade hinsichtlich der Überwachung der Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, eingehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere die der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Taxi- und Mietwagenfirmen an.

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