- Ort und Datum : Dresden, 4. Juni 2025
Unter Federführung des Hauptzollamts Dresden und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin vollstreckten rund 300 Einsatzkräfte mehrerer Hauptzollämter in den frühen Morgenstunden des 3. Juni 2025 mehr als 40 Durchsuchungsbeschlüsse. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen sechs Beschuldigte wegen Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, der Beihilfe hierzu und Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Die Beschuldigten im Alter von 25 bis 52 Jahren sollen ein Firmengeflecht von Unternehmen, Scheinunternehmen und Gesellschaften gegründet haben, um im Rahmen eines sogenannten Kettenbetrugs Arbeiten gegenüber einer Vielzahl von Auftraggebern aus dem Baugewerbe, der Gebäudereinigung und weiteren Gewerbezweigen in Rechnung zu stellen. Auf diese Weise sollen sie nach jetzigen Ermittlungserkenntnissen einen Schaden in Höhe von mindestens 3,5 Millionen verursacht haben.
Kettenbetrugsverfahren sind gekennzeichnet durch den An- und Verkauf sowie die Verbuchung unrichtiger Belege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die gegen Zahlung einer Provision tatsächlich nicht erbracht (sogenannte Scheinrechnungen) oder umdeklariert wurden (sogenannte Abdeckrechnungen).
Ziel dieses An- und Verkaufs von Schein- und Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt.
Durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsobjekte in Berlin, Sachsen (Dresden, Döbeln, Radebeul und Waldheim) und jeweils einmal in Brandenburg, Bremen und Dortmund. Dabei handelte sich neben den Wohnanschriften der Beschuldigten in Berlin vor allem um mutmaßliche Scheinfirmen, aber auch um echte Firmen, die in das Kettenbetrugsmodell involviert sein könnten, sowie um Durchsuchungen bei Auftraggebern.
Es wurden 45 illegal in Deutschland aufhältige Personen (Drittausländer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel) festgestellt sowie eine illegale Waffe und Munition als Zufallsfund beschlagnahmt. Außerdem wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt, die im Verlauf der noch andauernden Ermittlungen ausgewertet werden.
In Hinblick auf ebenfalls vorliegende Arrestbeschlüsse wurden zudem zwei hochmotorisierte Autos beschlagnahmt. Festnahmen erfolgten nicht.