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Zoll beendet innerhalb eines Monats illegalen Aufenthalt in zwölf Fällen

Zoll beendet innerhalb eines Monats illegalen Aufenthalt in zwölf Fällen

  • Ort und Datum : Duisburg, 13. Juni 2025

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Ivan Čule

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Hauptzollamt Duisburg

  • StrasseHausnummerKöhnenstraße 5 - 11
  • PLZOrt47051 Duisburg

Am 11. Juni 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - Standort Emmerich - einen Prüftag mit dem Schwerpunkt "Gartenbau" im Kreis Kleve durch. 25 Einsatzkräfte erfassten die Angaben von knapp 70 Personen und befragten diese zu ihrer Tätigkeit oder zu ihrem Arbeitsverhältnis. Dabei wurde die FKS durch die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Kleve und die Bundespolizei unterstützt.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung des Mindestlohns sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Dabei stellten sie nach der ersten Auswertung in drei Fällen den Verdacht des illegalen Aufenthalts und den Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt fest. Durch nachträgliche Geschäftsunterlagenprüfungen könnten sich weitere Tatbestände für Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren ergeben.

In einer weiteren Prüfung, die bereits am 14. Mai 2025 stattgefunden hat, prüften die Beamtinnen und Beamten der FKS ein Logistikunternehmen im Kreis Kleve. Vor Ort wurden die Ausweisdokumente der angetroffenen Arbeitnehmer überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass insgesamt neun ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz eines Ausweisdokuments, welches zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt hätte, waren.

In allen neun Fällen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und der Aufnahme einer Beschäftigung ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet. Zudem führt die FKS weitere Ermittlungen gegen die Arbeitgeber der Personen wegen Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.

Zusatzinformation

Die FKS des Hauptzollamts Duisburg führte auch im Jahr 2024 zahlreiche Prüfungen durch, die verdachtslos, hinweisbezogen oder als Schwerpunktprüfungen erfolgen können.

Zöllnerinnen und Zöllner der FKS überprüften knapp 570 Arbeitgeber und über 6.000 Personen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Vorliegende Unregelmäßigkeiten führten dazu, dass in der Summe 5.340 Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden (4.196 Strafverfahren und 1.144 Ordnungswidrigkeitenverfahren).

Die festgestellte Schadensumme im Bereich der Ermittlungen belief sich im Jahr 2024 auf rund 10,5 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2023 (8,9 Millionen Euro Schadenssumme) ist hier ein Anstieg zu verzeichnen.

Durch abgeschlossene Ordnungswidrigkeiten konnten im Jahr 2024 Bußgelder in Höhe von 1,37 Millionen Euro festgesetzt werden. Im Rahmen der Strafverfahren verhängten die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 1,12 Millionen Euro und Freiheitstrafen von insgesamt über 28 Jahren.

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