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Gegen Schwarzarbeit und ausbeuterische Arbeitsbedingungen

Gegen Schwarzarbeit und ausbeuterische Arbeitsbedingungen

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 16. Juni 2025

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Christine Straß

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Am 16. Juni 2025 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Rahmen einer Schwerpunktaktion Baustellen kontrolliert. Ziele der Überprüfungen waren die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit sowie sogenanntem Leistungsbetrug.

Der Fokus der Ermittlungen der FKS lag dabei auf der Bekämpfung der schweren strukturellen Kriminalität (siehe Infobox). Die Täter agieren bundesweit und sind oft auch international vernetzt. Darüber hinaus hat die illegale Beschäftigung von Ausländern zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Bei den Kontrollen des Hauptzollamts Frankfurt am Main waren 48 Zöllnerinnen und Zöllner sowie sechs Bedienstete des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main im Einsatz und auf Baustellen in Frankfurt am Main sowie am Frankfurter Flughafen unterwegs. Insgesamt wurden 55 Arbeitgeber überprüft und vor Ort 166 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. 

Schon am Einsatztag wurden folgende Feststellungen getroffen: In 61 Fällen gab es Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Dies bedarf einer weiteren Prüfung der Geschäftsunterlagen bei den jeweiligen Arbeitgebern. Darüber hinaus wurden noch vor Ort sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer eingeleitet, da sie der Ausweismitführungspflicht nicht nachkamen. Außerdem wurden 71 Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht festgestellt. 

Im Rahmen der Prüfungen wurden auf mehreren Baustellen insgesamt drei serbische Staatsbürger sowie je ein albanischer, kosovarischer und belarussischer Staatsbürger angetroffen. Alle verfügten nicht über den erforderlichen Aufenthaltstitel für den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik. 

Gegen diese sechs Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung auf die Dienststelle der FKS beziehungsweise der Polizei verbracht. Hier stellte sich unter anderem heraus, dass der albanische Staatsbürger bereits zur Festnahme ausgeschrieben war, weil er seiner Ausreiseaufforderung aus März 2025 nicht nachgekommen ist. Er wurde daraufhin an die Polizei übergeben und dem Zentralen Polizeigewahrsam zugeführt. 

Die Ermittlungen gegen die Arbeitgeber dauern noch an. 

An die am 16. Juni 2025 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Zoll-Ermittler in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. 

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: "Gerade in der Baubranche gibt es zahlreiche und sehr komplizierte Umgehungs- und Verschleierungsformen. Wir nehmen daher alles genau unter die Lupe - unter risikoorientierten Aspekten und aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, von Verbänden oder auch anderen öffentlichen Stellen. Wir befragen die Personen vor Ort und prüfen sämtliche Geschäftsunterlagen, egal, wo diese sich befinden. Die anschließenden Ermittlungen brauchen dann oft viel Zeit, gerade dann, wenn sogenannter Kettenbetrug vorliegt. Das bedeutet, dass durch Vortäuschen vermeintlicher Nachunternehmer Geld generiert wird, mit dem dann Schwarzlöhne gezahlt werden."

Zahlen und Fakten der FKS-Statistik 2024

Schwere strukturelle Kriminalität liegt vor, wenn sich mindestens drei Personen mit erheblichem kriminellen Potenzial zusammengeschlossen haben und fortgesetzt Straftaten begehen, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung oder eine empfindliche Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben.

Im Jahr 2024 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Frankfurt am Main die Arbeitsverhältnisse von 3.104 Personen bei 244 Arbeitgebern. 1.891 Strafverfahren wurden eingeleitet sowie 887 Einzelverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (darunter 65 wegen Mindestlohnverstößen). Die Schadensumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf rund 61,9 Millionen Euro. 1.772 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden abgeschlossen sowie 906 Bußgeldverfahren (darunter 58 wegen Mindestlohnverstößen). Die Summe der festgesetzten Verwarnungsgelder, Geldbußen und Einziehungsbeträge beläuft sich auf 230.602 Euro. Zu abgeschlossenen Ermittlungen verhängten die Gerichte Freiheitsstrafen von insgesamt 337 Monaten, teilweise auf Bewährung.

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