- Ort und Datum : Heilbronn, 17. Juni 2025
Am Montag, dem 16. Juni 2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durch.
Im Fokus der risikoorientierten Prüfungen, auch auf zahlreichen Baustellen in der Region mit verschiedensten Baufortschrittsstadien, wurde von den 38 Einsatzkräften des Hauptzollamts Heilbronn aus Heilbronn und vom Standort in Tauberbischofsheim überprüft, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Die Zöllnerinnen und Zöllner überprüften tagsüber insgesamt 20 Großbaustellen und die darauf insgesamt tätigen 38 Betriebe und vier Einzelselbstständigen.
Die Einsatzorte lagen, unter anderem in Heilbronn sowie in mehreren Landkreiskommunen von Heilbronn, in Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und verschiedenen Ludwigsburger Landkreiskommunen, wie zumBeispiel Bönnigheim, Kirchheim und Löchgau, in Crailsheim, Bad Mergentheim, Schwäbisch Hall und Tauberbischofsheim.
In Summe wurden bei der Maßnahme 145 Personenbefragungen mit vor Ort angetroffenen Arbeitskräften zu ihren Beschäftigungsverhältnissen durchgeführt und von 15 Personen die Identitätsdokumente anhand des im Einsatz befindlichen Dokumentenprüfkoffers auf Echtheit kontrolliert.
Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig
- in fünf Prüffällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen § 266a Strafgesetzbuch wegen des möglichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt,
- in sieben Vorgängen Anhaltspunkte für mögliche illegale Ausländerbeschäftigung,
- in einem Vorgang Anhaltspunkte für möglichen Leistungsbetrug,
- in einem Prüffall Anhaltspunkte auf Scheinselbstständigkeit und
- in 29 Sachverhalten Anhaltspunkte für sonstige Beanstandungen wie Sofortmeldepflichtverstöße oder Verstöße gegen arbeitnehmerüberlassungsrechtliche Vorgaben.
"Bei den Maßnahmen ergaben sich bei uns 35 Sachverhalte, denen mittels weiterführender Prüfungen, unter anderem durch zehn bereits begonnene Geschäftsunterlagenprüfungen, nachgegangen wird", fasste Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn, die präventive Maßnahme zusammen. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Nach aktuellem Stand wurden bereits sieben Strafverfahren und 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren als vorläufiges Resultat der Maßnahme eingeleitet.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche. Daher wurden für diesen Prüfungstag vorrangig Großbaustellen ausgewählt und dort die im Rahmen von genehmigungspflichtigen Werkverträgen tätigen Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt