- Ort und Datum : Nürnberg, 18. Juni 2025
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am Montag, dem 16. Juni 2025, im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durchgeführt.
"Auch das Hauptzollamt Nürnberg beteiligte sich mit 70 Beschäftigten an der Maßnahme und prüfte in Mittelfranken Bauvorhaben in allen Größenordnungen", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. Die FKS hat die Arbeitnehmenden von 90 Betrieben überprüft und teilweise bereits vor Ort Einsicht in die Geschäftsunterlagen genommen.
In über 100 Fällen ergaben sich schon am Einsatztag Hinweise auf Verstöße, die weitere Ermittlungen erfordern. So gab es zum Beispiel in 34 Fällen Anhaltspunkte dafür, dass der Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wurde. In zwölf Fällen ergab sich ein Verdacht auf Scheinselbständigkeit. In 21 Fällen wird eine Unterschreitung des Mindestlohns vermutet.
"Im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet", so Stumpf.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in vielen Fällen umfangreiche Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere in die der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Hierbei stehen die Ermittler des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.