Presse

Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe

Schwarzarbeitsprüfung des Zolls im Baugewerbe

  • Ort und Datum : Bremen, 19. Juni 2025

Kontakt

Volker von Maurich

Herausgeber

Hauptzollamt Bremen

  • StrasseHausnummerKonsul-Smidt-Straße 29
  • PLZOrt28217 Bremen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen führte am Montag, dem 16. Juni 2025, im Rahmen einer bundesweiten risikoorientierte Schwerpunktprüfung in Bremen und Stade auf zwei Baustellen verdachtsunabhängige Prüfungen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch.

Das Hauptzollamt Bremen setzte dazu jeweils 26 Beamte an beiden Prüforten ein, die insgesamt über 100 Arbeitnehmende auf den Baustellen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten.

Die Prüfungen wurden in Bremen durch Bedienstete der Gewerbeaufsichtsämter Bremen und Hannover begleitet.

In Stade nahmen neben Bediensteten der BG Bau, des Ordnungsamts und der Ausländerbehörde des Landkreises auch zwei portugiesische Behördenvertreter im Rahmen eines Programms der Europäischen Arbeitsmarktbehörde (ELA - European Labour Authority) teil.

Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich an beiden Orten insgesamt elf Verdachtsfälle wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. In zwei Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen.

"Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben", erläuterte Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fuhr fort: "Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zulasten der Allgemeinheit statt. Der Zoll geht daher konsequent gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor."

An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere in die Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.

Hintergrund

Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.

Der Prüfbezirk der FKS des Hauptzollamts Bremen umfasst neben dem Land Bremen die Landkreise Cuxhaven, Stade, Osterholz und einen Teil des Landkreises Rotenburg/Wümme sowie die Stadt Delmenhorst.

Schwerpunkte der Schwarzarbeitsüberprüfungen waren Bremen und Stade. Eine Zuordnung der Prüfungsfeststellungen zu den Orten ist nicht möglich.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung