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Hauptzollamt Frankfurt (Oder) überprüft das Baugewerbe

Hauptzollamt Frankfurt (Oder) überprüft das Baugewerbe

  • Ort und Datum : Frankfurt (Oder), 19. Juni 2025

Kontakt

Nadja Severin

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

  • StrasseHausnummerKopernikusstraße 25
  • PLZOrt15236 Frankfurt (Oder)

Insgesamt 65 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten am 16. Juni 2025 Baustellen im Osten des Landes Brandenburg. 

Die Kontrollen dienten zur Überprüfung, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen von Arbeitnehmern zu Unrecht bezogen werden, ob beschäftigte Ausländer, die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne gezahlt werden.

Bei der Kontrolle einer größeren Baustelle nordöstlich von Berlin flüchteten circa 15 Personen gleich bei Eintreffen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. 

Dennoch konnten weitere Personen in typischer Arbeitskleidung auf der Baustelle angetroffen werden. Darunter auch vier moldawischer Staatsangehörige, die visafrei zu touristischen Zwecken nach Deutschland einreisten, aber nach eigenen Angaben bereits mehrere Wochen auf der Baustelle arbeiteten. Mit der Arbeitsaufnahme entfällt jedoch die Visafreiheit, sodass sie sich illegal in Deutschland aufhielten. Die betreffenden Personen wurden für die erforderlichen Maßnahmen der Bundespolizei übergeben.

Im Verlauf aller Kontrollen wurden insgesamt 216 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und vier Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern begonnen.

Im Ergebnis wurden insgesamt zehn Strafverfahren und 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Davon betreffen acht Straf- und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz beziehungsweise die illegale Beschäftigung.

Darüber hinaus sind bei 40 Sachverhalten weitere Ermittlungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Die Geschäftsunterlagenprüfungen bei den Arbeitgebern dauern ebenfalls an.

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