- Ort und Datum : Osnabrück, 26. Juni 2025
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück durchsuchten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück am 11. Juni 2025 ein Krankenhaus im Raum Osnabrück.
Die Ermittlungen richten sich gegen eine verdächtige Person, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen hatte. Im März 2024 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in dem oben genannten Krankenhaus auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hat.
Aufgefallen ist dies durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dieses die Ermittlungen aufnahm.
Um festzustellen, ob ein strafbares Verhalten der Beschuldigten vorliegt, bat das Hautzollamt Osnabrück die Geschäftsführung des Krankenhauses um schriftliche zeugenschaftliche Auskunft über den genauen Zeitpunkt der Vereinbarung des Beschäftigungsverhältnisses mit der Beschuldigten. Die Geschäftsführung des Krankenhauses verweigerte die Auskunft dazu unberechtigterweise aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Zur Beurteilung der Frage, ob ein strafbares Verhalten vorliegt und in welcher Höhe gegebenenfalls ein Schaden eingetreten ist, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Osnabrück. Dieses erlaubte die Durchsuchung von Räumlichkeiten des oben genannten Krankenhauses, das nicht selbst Beschuldigter einer Straftat ist, jedoch im Verdacht steht, dass sich dort Beweismittel befinden.
Diese Durchsuchung führten die Zöllner am 11. Juni 2025 durch und beschlagnahmten die erforderlichen Unterlagen.
