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Déjà-vu für den Zoll bei Wiederholungskontrolle in Nagelstudio

Déjà-vu für den Zoll bei Wiederholungskontrolle in Nagelstudio

  • Ort und Datum : Münster, 27. Juni 2025

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Verena John

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Hauptzollamt Münster

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  • PLZOrt48155 Münster

In einem Nagelstudio im südlichen Kreis Borken hat der Zoll bei einer Kontrolle einen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis angetroffen. Im selben Nagelstudio hatten die Zollbeschäftigten bereits in der vergangenen Woche zwei Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt sowie Beihilfe dazu eingeleitet.

Eigentlich hatten die beiden Beamten nur ein Mobiltelefon in einem Nagelstudios zurückgeben wollen. Dieses hatten sie in der vergangenen Woche mitgenommen, um Beweise für die illegale Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Salon zu sichern. Als sie jedoch das Nagelstudio betraten, trafen sie einen Arbeitnehmer bei der Nagelmodellage an. Das Unternehmen beschäftigt offiziell aber niemanden.

Kurzerhand führten die beiden Zollbeamten eine Personenkontrolle durch und erlebten ein Déjà-vu: Der Arbeitnehmer hielt sich illegal in Deutschland auf und durfte demnach auch nicht hier arbeiten. Ausweisen konnte er sich nicht.

Erneut leitete der Zoll deshalb Strafverfahren gegen den Inhaber sowie den Arbeitnehmer ein. Letzterer wurde zudem durch die Zöllner vorläufig festgenommen und zum zuständigen Ausländeramt gebracht, das über das weitere Vorgehen entscheidet.

Um die illegale Beschäftigung durch den Unternehmensinhaber zu beenden, regte der Zoll darüber hinaus ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung bei der zuständigen Behörde an.

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